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StuB 3/2015 S. 120

Staffelung von Kündigungsfristen keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

Die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern dürfen sich auch künftig mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen. Das BAG bestätigte mit dieser Entscheidung die geltende Rechtsprechung. Die Staffelung der Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sei rechtmäßig und stelle keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten dar. Im Streitfall hatte eine bei einem Golfsportclub beschäftigte Arbeitnehmerin, die unter Einhaltung der für den Betrieb geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt worden war, gegen diese (kurze) Kündigungsfrist mit der Begründung geklagt, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit ältere Arbeitnehmer begünstige, weil langjährig beschäftigte Arbeitnehmer naturgem...