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BFH 06.11.2014 VI R 21/14, BBK 4/2015 S. 151

Steuerrecht | Entfernungspauschale während der Probezeit des Arbeitnehmers

Während der Probezeit seines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer nur die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Gleiches gilt bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.

Im [i]Befristetes Arbeitsverhältnis und Probezeit Streitfall wurde der Kläger im Jahr 2011 als Arbeitnehmer für ein Jahr angestellt; die Probezeit betrug sechs Monate. Er machte für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb die tatsächlichen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen S. 152Kilometer, also für Hin- und Rückfahrt, sowie Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 6 € für die ersten drei Monate geltend.

Der [i]Arbeitnehmer sucht Betrieb dauerhaft auf BFH erkannte nur die Entfernungspauschale an. Trotz der Probezeit und trotz der Befristung des Arbeitsverhältnisses war der Kläger regelmäßig und damit dauerhaft im Betrie...