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BFH 02.09.2014 IX R 50/13, StuB 4/2015 S. 156

Grunderwerbsteuer | Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten; Besteuerungsgegenstand des § 1 Abs. 2a GrEStG

Die infolge eines Wechsels im Gesellschafterbestand ausgelösten Grunderwerbsteuern stellen keine Anschaffungs(neben)kosten S. 157der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar (Bezug: § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG; § 1 Abs. 2a, § 13 Nr. 6 GrEStG).

Praxishinweise

Im Urteilfall erwarb eine Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG 99,98 % der Anteile an anderen GmbH & Co. KG, die Eigentümerin eines vermieteten Bürogebäude ist und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Wegen des Erwerbs der Anteile an einer Personengesellschaft mit Grundbesitz wurde nach § 1 Abs. 2a GrEStG Grunderwerbsteuer fällig. Gehört nämlich zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fün...