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NWB EV 3/2015 S. 79

Gesetzgebung – Besserer Schutz für Kleinanleger (hib)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (BT-Drucks. 18/3994) eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher.

Hierzu wird u. a. weiter ausgeführt:

  • Als Konsequenz aus diversen Vorfällen in der Finanzbranche will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungslücken schließen und auch zusätzliche Maßnahmen einleiten.

  • Anlageprospekte sollen nur noch zwölf Monate und nicht mehr unbegrenzt gültig sein.

  • Auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots müssen Anbieter von Vermögensanlagen anlegerrelevante Tatsachen unverzüglich veröffentlichen.

  • Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Produkten sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Da solche Da...