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BFH 23.10.2014 V R 20/14, NWB 10/2015 S. 643

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber

Betreibt der Unternehmer eine private Krankenanstalt, kann er sich für die Steuerfreiheit gemäß auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL gegenüber der aufgrund eines Bedarfsvorbehalts unionsrechtswidrigen Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG i. V. mit §§ 108, 109 SGB V berufen.

Anmerkung:

Wie zahlreiche andere Steuerbefreiungen ist auch die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für private Krankenhäuser unionsrechtlich unzureichend, so dass die betroffenen Unternehmer ein Wahlrecht haben, die ihnen unionsrechtlich zustehende Steuerbefreiung zu beantragen. Im Streitfall hat der BFH dieses Recht einer Klinik für Psychotherapie für das Streitjahr 2009 zuerkannt, obwohl sie nicht die Voraussetzungen des § 108 SGB V erfüllt, also kein „zugelassenes Krankenhaus“ i. S...