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StuB 5/2015 S. 200

Keine eigenmächtige Einspruchsrücknahme

Ein Steuerberater macht sich schadenersatzpflichtig (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn er einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eigenmächtig zurücknimmt und dadurch ein Steuerschaden entsteht. Im entschiedenen Fall hatte die beklagte Steuerberatungsgesellschaft für ihren nunmehr auf Schadenersatz klagenden ehemaligen Mandanten im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend gemacht (Wegverlegungsfall). Nach Ablehnung durch das FA im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsprechung des BFH legte die Beklagte weisungsgemäß Einspruch ein. Nachdem das FA erklärt hatte, an seiner Rechtsauffassung festzuhalten, nahm die Beklagte den Einspruch ohne Rücksprache mit dem Kläger im Februar 2009 zurück. A...BStBl 2009 II S. 1016