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BFH 09.12.2014 IV R 36/13, StuB 5/2015 S. 193

Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unterliegt nicht der Tarifbegünstigung, wenn der Stpfl. zuvor aufgrund einheitlicher Planung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung einen Teil des ursprünglichen Mitunternehmeranteils ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen hat (Bezug: § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall übertrug ein Kommanditist seine Kommanditbeteiligung teilweise unentgeltlich unter Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG auf seine Ehefrau. Die restliche Kommanditbeteiligung veräußerte er anschließend am selben Tag in einer weiteren notariellen Urkunde an einen fremden Dritten. Für eine Tarifbegünstigung der Veräußerungsgewinne nach § 34 EStG müssen infolge der erforderlichen „Zusa...