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StuB Nr. 5 vom Seite 189

BMF-Schreiben zum Reverse-Charge-Verfahren – Klarstellung zur Nichtbeanstandungsregelung

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das NWB GAAAE-84192 (StuB 2015 S. 159 NWB LAAAE-84925) eine Klarstellung der Nichtbeanstandungsregelung in Absatz 5 des NWB KAAAE-55028 (BStBl 2014 I S. 233 = Kurzinfo StuB 2014 S. 198 NWB OAAAE-56859) in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen veröffentlicht.

Das bisherige BMF-Schreiben enthält eine Nichtbeanstandungsregelung. Danach diesen wird es in Fällen, in denen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für eine Bauleistung, die vor dem ausgeführt worden ist, einvernehmlich unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsanweisungen in Abschn. 13b.3 und 13b.8 UStAE angewendet haben, nicht beanstandet, wenn sie nach dem ebenso einvernehmlich entscheiden, an der seinerzeitigen Entscheidung festzuhalten, auch wenn in Anwendung des NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695) der leistende Unternehmer Steuerschuldner wäre.

Diese Nichtbeanstandungsregelung gilt auch bei Bauleistungen,...