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FG München 05.11.2014 3 K 3209/11, BBK 6/2015 S. 255

Umsatzsteuer | Widerspruch gegen eine umsatzsteuerliche Gutschrift

Ein Unternehmer kann nur innerhalb von drei Jahren einer Gutschrift widersprechen. Hierbei handelt es sich um die zivilrechtliche Verjährungsvorschrift des § 195 BGB, die seit dem gilt.

Hinweis:

Der [i]Vorsteuerabzug bei Widerspruch nicht möglich wirksame Widerspruch des leistenden Empfängers hat für den Leistungsempfänger und Gutschriftenaussteller zur Folge, dass er die Vorsteuer nicht mehr geltend machen kann (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG) . Bei einer angespannten Geschäftsbeziehung sollte also der Einsatz umsatzsteuerlicher Gutschriften überdacht werden. S. 256

Zum Thema:

Bernd Rätke