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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 195

Einkommensteuer - Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

NWB NAAAE-83692

Leitsätze

  1. Aufwendungen eines Erzielers von Gewinneinkünften für regelmäßige Pkw-Fahrten zu seinem einzigen Auftraggeber sind nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abziehbar.

  2. Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist – abweichend von § 12 AO – bei einem im Wege eines Dienstvertrags tätigen Unternehmer, der nicht über eine eigene Betriebsstätte verfügt, der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden.

  3. Betrieblich genutzte Räume, die sich in der im Übrigen selbstgenutzten Wohnung des Steuerpflichtigen befinden, können wegen ihrer engen Einbindung in den privaten Lebensbereich nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angesehen werden.

Sachverhalt
Der Kläger erzielt als Einzelunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Streitjahr 2008 hatte er lediglich einen einzigen Auftraggeber, für den er die Finanzbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie das EDV-System betreute. Er suchte dessen Betrieb an vier bis fünf Tagen wöchentlich auf; weitere betriebliche Tätigkeiten führte er in Räumen durch, die im Obergeschoss des von ihm und seiner Lebensgef...