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BFH 21.01.2015 XI R 13/13, NWB 13/2015 S. 891

Umsatzsteuer | Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Dienstleistungen eines Land- oder Forstwirts ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Dienstleistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist (entgegen Abschn. 24.3. Abs. 5 und Abs. 11 Satz 2 UStAE). (2) Ein Landwirt hat keinen Anspruch auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für im Rahmen einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken erbrachte Dienstleistungen, wenn die Pferde nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden.

Anmerkung:

Der Kläger ist Landwirt und betrieb in den Streitjahren eine Pferdezucht und eine Pferdepension. Soweit die Pferdeeinsteller Landwirte waren, hat das Finanzamt die Durchschnittssatzbesteuerung anerkannt, im Übrigen – mit Billigung des Finanzger...