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BFH 20.01.2015 II R 8/13, NWB 13/2015 S. 892

Grunderwerbsteuer | Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

Nach dem verwirklicht der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH den Tatbestand einer Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft.

Anmerkung:

Die Anteilsvereinigung ist im Streitfall dadurch eingetreten, dass der Mitgesellschafter des Klägers seine Anteile in Höhe von 50 % auf die grundbesitzende GmbH übertrug, so dass der Kläger als alleiniger Gesellschafter verblieb. Eine rückwirkende Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 GrEStG durch Rückgängigmachung des Anteilserwerbs misslang deshalb, weil die nach § 16 Abs. 5 GrEStG erforderliche Anzeige der grundsteuerbaren Anteilsvereinigung unterblieben war.