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BFH 22.01.2015 IV R 38/10, StuB 6/2015 S. 232

Zurechnung des Ertrags aus Schulderlass im Zusammenhang mit Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft

(1) Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist der Ertrag aus einem Forderungsverzicht der Gesellschaftsgläubiger dem Neugesellschafter zuzurechnen, wenn nach den im konkreten Fall getroffenen Vereinbarungen der Neugesellschafter die betreffenden Verbindlichkeiten anstelle des Altgesellschafters wirtschaftlich tragen sollte. (2) Ist vereinbart, dass der Neugesellschafter die betreffenden Verbindlichkeiten nicht wirtschaftlich tragen soll, so ist der entsprechende Ertrag dem Altgesellschafter S. 233zuzurechnen, der durch den Erlass der Schulden von seiner Haftung entbunden wird (Bezug: § 3 Nr. 66 a. F., § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO).

Praxishinweise

Der IV. Senat des BFH ändert damit teilweise seine bisherige, noch unter Geltung der gesetzlichen Steue...BStBl 2002 II S. 748BStBl 1999 II S. 266