Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe Oktober 2017

Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastung

Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nach Satz 4 des § 33 Abs. 2 EStG, der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom neu eingefügt wurde und ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden ist, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().