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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 1407/14 EFG 2015 S. 800 Nr. 10

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1 S. 1EStG § 8 Abs. 1 S. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1KStG § 8 Abs. 3 S. 2FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

vGA durch Fahrzeugüberlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

keine Anwendung der 1-%-Regelung auf Gesellschafterebene bei ausschließlich privater Nutzung

Leitsatz

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die vGA an einen Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund einer – im Anstellungsvertrag nicht ausdrücklich geregelten – privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs auf Ebene der Körperschaft nicht nach der 1-%-Regelung, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben zu bewerten ist, was i. d. R. zum Ansatz des gemeinen Wertes führt und damit einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.

2. Auf Gesellschafterebene hat die Bewertung der vGA nach dem für alle Überschusseinkünfte maßgeblichen § 8 EStG (und §§ 9, 9a EStG) zu erfolgen. Dabei erscheint eine Bewertung nach der 1-%-Regelung bei summarischer Prüfung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2015 S. 2285 Nr. 40
EFG 2015 S. 800 Nr. 10
GmbH-StB 2015 S. 200 Nr. 7
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 6
LAAAE-86866

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