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FG Köln  v. - 2 K 1706/11 EFG 2015 S. 635 Nr. 8

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 1 Satz 2

Betriebsausgaben/Werbungskosten

Bewirtungskosten eines Mandatsträgers anlässlich seines Geburtstags und seiner Hochzeit nicht abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen eines Mandatsträgers für eine Feier seines Geburtstags und seiner Hochzeit sind überwiegend privat veranlasst und können deshalb nicht als beruflich veranlasste Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn dieser in öffentlicher Aufmerksamkeit steht.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 635 Nr. 8
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 3
FAAAE-86868

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