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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 3370/09 K,AO EFG 2015 S. 446 Nr. 6

Gesetze: AO § 5, AO § 163, FGO § 102, EStG § 10d Abs. 2 Satz 1, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8b Abs. 2 Satz 3, KStG § 8b Abs. 2 Satz 4

Gebot der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit

Leitsatz

Lösen eine Teilwertabschreibung und der nach § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG anzusetzende Ertrag aus der zu einem späteren Bilanzstichtag erfolgenden Teilwertzuschreibung auf diese Aktien in gleicher Höhe erst im Zusammenhang mit der Beschränkung des Verlustabzuges durch die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG eine Steuerschuld aus, ist die unbillige Besteuerung ohne Zuwachs an besteuerungswürdiger Leistungsfähigkeit im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen durch vollständige Verrechnung des auf der vorhergehenden Teilwertabschreibung beruhenden Verlustvortrages mit dem aus der Teilwertzuschreibung folgenden Ertrag zu korrigieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 74 Nr. 3
DStR 2015 S. 8 Nr. 50
DStRE 2016 S. 180 Nr. 3
EFG 2015 S. 446 Nr. 6
KÖSDI 2015 S. 19303 Nr. 5
Ubg 2016 S. 179 Nr. 3
AAAAE-86874

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