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BGH 18.03.2015 VIII ZR 21/13, NWB 14/2015 S. 968

Mietrecht | Rechtsprechungsänderung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

Durch Renovierungsklauseln (auch Vornahme- oder Abwälzungsklauseln genannt) wird die Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt. (Quoten-)Abgeltungsklauseln erlegen dem Mieter die Pflicht zur anteiligen Tragung von S. 969Kosten der Schönheitsreparaturen für den Fall auf, dass die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren [i]Zum Mietrechtsänderungsgesetz 2013 Horst, NWB 9/2013 S. 614aufweist, die Schönheitsreparaturen aber nach dem in der Renovierungsklausel festgelegten Fristenplan noch nicht fällig sind. Der BGH hat nunmehr seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, dass die Schönheitsreparaturen auch bei einer zu Mietbeginn dem Mieter unrenoviert überlassenen Wohnung durch AGB auf den Mieter übertragen werden können. Auch an seiner weiteren (früheren) Rechtspre...