Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg 30.07.2014 L 5 R 4091/11, NWB 14/2015 S. 969

Sozialversicherungsrecht | Übungsleiter als abhängig Beschäftigter

Übungsleiter, die nicht ehrenamtlich, sondern gegen eine vertraglich vereinbarte (monatliche) Vergütung (hier: zwischen 400 € und 500 €) tätig werden, sind abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, wenn die zu trainierenden Mannschaften und Trainingszeiten bzw. Hallenbelegungszeiten vom Verein festgelegt werden, sie somit in die Organisationsstruktur des Sportvereins eingebunden sind.

Anmerkung:

In der Vorinstanz hatte der Verein, der sich Nachforderungen in Höhe [i]Zu Zweifelsfragen zum MiLoG in der Vereins- und Verbandspraxis Wickert, NWB 11/2015 S. 758von immerhin rund 40.000 € gegenüber sah, unter Hinweis auf NWB PAAAC-14907, in dem dieser einem VHS-Dozenten den Status eines freiberuflichen Selbständigen trotz der Eingliederung in die Organisationsstruktur zuerkannt hatte, noch Erfolg gehabt; auch im g...