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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 318

Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr

Timo Hagemeier und Christian Joost

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-86958 Für das Trennungsjahr steht Eheleuten gegeneinander ein Anspruch auf Zusammenveranlagung zu, welcher aus § 1353 Abs. 1 BGB herzuleiten ist. Dem Wesen der Ehe entspricht die Verpflichtung der Ehegatten, die finanziellen Lasten des anderen Teils ohne Verletzung der eigenen Interessen nach Möglichkeit zu mindern.

Ausführlicher Beitrag s..

Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung

[i]Zusammenveranlagung auch im Trennungsjahr möglichGemäß den gesetzlichen Vorgaben ist eine Zusammenveranlagung der Ehegatten auch noch im Trennungsjahr möglich. Selbst wenn bereits die getrennte Veranlagung durchgeführt wurde, kann ein Zusammenveranlagungsbescheid noch ergehen, solange nicht beide Steuerbescheide, welche gegen die Eheleute ergangen sind, bereits bestandskräftig sind (vgl. NWB WAAAB-43544). Die Zustimmung wird grds. nur gegen Freistellung von steuerlichen Nachteilen geschuldet.

Durch die unberechtigte Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung macht sich der Ehegatte, welcher die Zustimmung verweigert, schadensersatzpflichtig. Nach wohl herrschender Meinung führt jedoch die Verweigerung zur Zustimmung nicht dazu, dass ein eventueller Unterhaltsanspruch verwirkt w...