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IWB Nr. 7 vom Seite 233

Veröffentlichungspraxis bei verbindlichen Auskünften in EU-Mitgliedstaaten

Prof. Dr. Siegfried Grotherr und Patrick Wittenstein

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 237Die EU-Kommission plant die Einführung eines automatischen Informationsaustausches über Advance Tax Rulings unter allen EU-Mitgliedstaaten. Eine allgemeine Offenlegung der verbindlichen Steuerauskünfte soll zu mehr Transparenz hinsichtlich aggressiver Steuerplanungsmodelle führen und dadurch derartige Vorhaben abschrecken. Auf nationaler Ebene veröffentlichen bereits einige EU-Mitgliedstaaten diese Advance Tax Rulings. Dies ist durchaus im Sinn vieler Steuerpflichtiger und Investoren.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Grundsätze der Verfahren zur Offenlegung

[i]Bekanntgabe nur in anonymisierter FormDie Veröffentlichungspraxis für verbindliche Auskünfte in Belgien, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden und Spanien weist deutliche Unterschiede auf. Die Auskünfte erfolgen grundsätzlich über eine Online-Plattform und stets in anonymisierter Form – teilweise werden die Sachverhalte für diese Datenbanken zusätzlich abstrahiert und vereinfacht. Advance Pricing Agreements werden im Gegensatz zu Tax Rulings fast nie veröffentlicht.

[i]Kostenloser Zugang zu den bestehenden Tax RulingsDie Auskunft erteilende Behörde antwortet nicht in allen Fällen zentral. Nur in Schweden ist sie nicht Teil der Steuerverwaltung s...