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FG München Urteil v. - 15 K 3748/13

Gesetze: EStG § 11

Gesellschafter-Geschäftsführer

Zuflussfiktion

Leitsatz

1. Hat ein beherrschender Geselschafter einen Vergütungsanspruch gegenüber der Gesellschaft, ist ein Zufluss der Vergütung nicht erst im Zeitpunkt der Zahlung oder der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters, sondern bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung anzunehmen.

2. Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 204 Nr. 7
SAAAE-87866

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