NWB Nr. 16 vom Seite 1097

Steuererklärungen 2014

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Same procedure?! Und was das für das Steuerrecht heißt

Die Steuererklärungen stehen an! Also „Same procedure as last year?“ Ja, schon. Nur bedeutet „same procedure“ für Steuerberater und ihre Mitarbeiter, dass sich auch in diesem Jahr – wie bereits in den Jahren zuvor – wieder viele kleinere und größere Änderungen ergeben haben, die beachtet werden müssen. Ebenfalls wie in jedem Jahr erhalten Sie deshalb mit der Ausgabe 16 der NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht zahlreiche Tipps und Hinweise für die Erstellung der aktuellen Steuererklärungen.

Für den Veranlagungszeitraum 2014 stehen bei der Einkommensteuererklärung zahlreiche Änderungen aufgrund der Reisekostenreform an. Stichpunktartig sind hier die Neuerungen bei der Entfernungspauschale und der doppelten Haushaltsführung sowie die neuen Verpflegungspauschalen bei der Reisekostenabrechnung zu nennen. Mit dem Thema Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und der Frage der Aufteilung der Kosten bei einem gemischt genutzten Raum beschäftigt sich der Große Senat des BFH. Hier ist es angezeigt, die Fälle verfahrensrechtlich „offen“ zu halten, da eine generelle Vorläufigkeit von Einkommensteuerbescheiden insoweit bislang nicht vorgesehen ist. Sowinski zeigt ab der Seite 1110 welche Auswirkungen sich durch diese und weitere Änderungen auf die Einkommensteuererklärung ergeben.

Für die Umsatzsteuererklärung 2014 sind eine Reihe bedeutender Rechtsentwicklungen zu beachten. Insbesondere bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Bauleistungen und den Lieferungen von edlen und unedlen Metallen zeigt sich die Schnelllebigkeit des Umsatzsteuerrechts. Robisch/Greif geben ab der Seite 1182 einen Überblick.

Bei der Gewerbesteuererklärung 2014 sind bedeutsame Gerichtsentscheidungen zu beachten. Hervorzuheben sind hier verschiedene Entscheidungen des I. Senats des BFH. Seine Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung als solcher sowie zur Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben sind wichtige Wegmarken auf dem Weg zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG. Von praktischer Relevanz sind zudem die Entscheidungen zum gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg sowie die Entscheidungen des FG Berlin zur erweiterten Kürzung. Rengier zeigt ab der Seite 1163 die Auswirkungen dieser sowie weiterer Entscheidungen auf die Gewerbesteuererklärung auf.

Im Körperschaftsteuerrecht gibt es keine wesentlichen Neuerungen für den Veranla-gungszeitraum 2014. Dass „keine wesentlichen Neuerungen“ nicht gleichbedeutend mit „keine Änderungen“ ist, ist jedem klar, der das Steuerrecht kennt. Kröner informiert ab der Seite 1152 über die wichtigsten steuergesetzlichen Änderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen, die es für die Körperschaftsteuererklärung 2014 zu beachten gilt.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 1097
NWB VAAAE-88020