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BGH 24.02.2015 II ZB 17/14, NWB 16/2015 S. 1108

Gesellschaftsrecht | Keine Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste durch das Registergericht

Das Registergericht darf die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen. Der BGH hat deutlich gemacht, dass das Registergericht prüfen darf, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht; bei Beanstandungen darf das Regiestergericht die Entgegennahme verweigern. Dieses formale Prüfungsrecht schließt u. a. die Prüfung mit ein, ob Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eingetreten sind. Der BGH hat deutlich herausgestellt, dass ein Testamentsvollstreckervermerk nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste gehört. Es steht den Beteiligten nicht frei, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgabe...