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BAG 30.09.2014 3 AZR 930/12, NWB 16/2015 S. 1109

Arbeitsrecht | Ausschluss von der betrieblichen Witwenrente durch AGB

Werden einzelvertragliche Pensionszusagen vom Arbeitgeber für eine Mehrzahl von Fällen durch Verträge mit vorformuliertem Inhalt gemacht, handelt es sich insoweit um AGB, die einer AGB-Kontrolle unterliegen. Beinhalten diese einzelvertraglichen Pensionszusagen dabei eine Regelung, der zufolge die Gewährung einer Witwenrente davon abhängen soll, dass der Pensionsberechtigte „den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hat“, ist diese verwendete „Haupternährerklausel“ bereits wegen ihrer Intransparenz unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Satz 2 BGB), weil sie insoweit vermeidbare Unklarheiten enthält und Wertungsspielräume eröffnet, so dass sie nicht klar und verständlich ist und deshalb den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glaub...