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LAG Düsseldorf 17.12.2014 12 Sa 580/14, NWB 17/2015 S. 1229

Arbeitsrecht | Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber

Kündigt der Arbeitgeber die Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse und lässt sich den Rückkaufswert der von der Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers auszahlen, steht dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber kein Anspruch auf Auszahlung dieses Rückkaufswerts zu. Dies gilt selbst dann, wenn die Kündigung und Auszahlung im Versorgungsverhältnis pflichtwidrig erfolgt ist, weil die Betriebsrente als Entgeltumwandlung von Beginn an unverfallbar war. Der Arbeitnehmer hat nämlich keinen Schaden, weil er im Versorgungsfall von dem Arbeitgeber nach wie vor die aufgrund der [i]Grundlagen „Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen“ NWB QAAAE-52794 Entgeltumwandlung zugesagte Betriebsrente verlangen kann.

Anmerkung:

Der Senat stellt klar, dass die Einschaltung einer Unterstützungskasse an der grund...