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StuB Nr. 8 vom Seite 311

Gewerbesteuerliche Behandlung ausländischer Dividenden

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian und StB Alexander Hahn, beide Frankfurt/M.

Die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften ist besonders komplex. Die nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz bleibenden ausländischen Dividenden sind nach § 8 Nr. 5 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 7 GewStG erfüllt werden. Nachfolgend werden anhand von Beispielen einzelne Fragestellungen der Beteiligungsvoraussetzungen des § 9 Nr. 7 GewStG und Besonderheiten bei Beteiligungen an EU-Kapitalgesellschaften dargestellt.

I. Beteiligungsvoraussetzungen

Beispiel 1 (Erwerb)

Die M-GmbH erwirbt im Februar 2014 sämtliche Anteile an der brasilianischen T-SA. Die T-SA schüttet am eine Dividende aus. Mit Brasilien besteht derzeit kein DBA.

Als Voraussetzung einer gewerbesteuerlichen Kürzung der Dividende nach § 9 Nr. 7 Satz 1 Halbsatz 1 GewStG muss u. a. an der ausländischen Gesellschaft (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland) eine Beteiligung am Nennkapital seit Beginn des Erhebungszeitraums ununterbrochen von mindestens 15 % bestehen. Diese Voraussetzung erfüllt die M-GmbH nicht, weil sie zum nicht an der T-SA beteiligt ist, sondern diese erst im Laufe des Jahres erwirbt.

Beispiel 2 (Erwerb im DBA-Fall)

Die M-GmbH erwirbt am sämtliche Anteile an der m...