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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 19 | Scheidungskosten: Abzug als außergewöhnliche Belastungen ist umstritten

Das Niedersächsische FG hat – wie im Ergebnis zuvor bereits auch das Sächsische FG – entschieden, dass Scheidungskosten seit 2013 nicht länger als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Eine Scheidung stelle kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Die Finanzrichter aus Hannover weichen damit von der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz und des FG Münster ab. Das letzte Wort hat der VI. Senat des BFH.

Ein kurzes Update möchten wir Ihnen nun geben, was den Abzug von Prozesskosten für eine Scheidung als außergewöhnliche Belastungen angeht.

In unserer letzten Ausgabe im April hatten wir Sie über zwei steuerzahlerfreundliche Entscheidungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz und des Finanzgerichts Münster informiert. Beide vertreten die Auffassung: Die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten für eine Ehescheidung – also die Gerichts- und Anwaltskosten – sind ab 2013 weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – trotz der Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG.

Zum gegenteiligen Ergebnis ist jüngst das Niedersächsische Finanzgericht gekommen. Mit einer bemerkenswerten Begründung. Eine Scheidung ist in Deutschland – so di...