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FG Münster 28.11.2014 14 K 2477/12 E,U, NWB 18/2015 S. 1299

Einkommensteuer | In Besprechungen ausgeschenkter Wein als Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen eines freiberuflich tätigen Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers für den Erwerb von Wein zum Ausschank anlässlich von Besprechungen mit Mandanten und Fachkollegen sind nach dem Bewirtungsaufwendungen, für die die Formvorschriften des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG gelten.

Anmerkung:

Die Kosten für Wein, den ein Unternehmer seinen Geschäftspartnern bei Besprechungen in seinen Geschäftsräumen anbietet, können nach Ansicht des Finanzgerichts Bewirtungsaufwand darstellen. Dieser Aufwand ist daher nur dann absetzbar, wenn der Unternehmer die erforderlichen Angaben zum Ort, Tag, zu den Teilnehmern und dem Anlass der Bewirtung zeitnah erstellt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Fehlen diese Angaben oder sind sie zu allgemein gehalten, wie z. B. „Besprechung“, ist der Aufwand für den [i]Erfassungsvorlage für die Dokumentation und Buchung von Bewirtungsbelegen NWB LAAAE-52064 Wein nicht absetz...