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KSR Nr. 5 vom Seite 3

Voraussetzung einer Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Gesamtplanrechtsprechung bei Anteilsveräußerung

Jens Intemann

Ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn liegt nur vor, wenn alle stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt werden. Wird eine neue Schwester-KG gegründet, auf die nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen einer bereits bestehenden KG übertragen werden, ist die anschließende Veräußerung der Mitunternehmeranteile an der „neuen“ Schwester-KG nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt.

Veräußerung eines Mitunternehmeranteils einer GmbH & Co. KG

Die Kläger waren an einer GmbH & Co. KG als Kommanditisten und an der Komplementär-GmbH als Gesellschafter beteiligt. Nachdem ein Konzern Interesse an der Übernahme der geschäftlichen Aktivitäten der KG geäußert hatte, gründeten die Kläger eine weitere GmbH & Co. KG, auf die sie einen Teil der wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Fortführung der Buchwerte übertrugen, während die neue GmbH & Co. KG das Betriebsgrundstück und das bewegliche Anlagevermögen von der „alten“ GmbH & Co. KG pachtete. Darüber hinaus wurde zwischen den Gesellschaften ein Lizenzvertrag geschlossen. Anschließend verkauften die Kläger Teile ihrer Anteile an der neuen GmbH & Co. KG und deren Komplementär-GmbH an die A Holding GmbH. Des Weiteren machten die Kläger der A...