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KSR Nr. 5 vom Seite 7

Zurechnung von Leistungen der Feuerversicherung kann zu einer steuerfreien Einnahme führen

Entschädigungen der Versicherung können beim Rechtsnachfolger steuerfrei sein

Alois Th. Nacke

Der BFH hat den Zusammenhang zwischen der geltend gemachten AfaA und der späteren Entschädigung hierfür durch eine Gebäudeversicherung verneint, wenn die Zurechnungsprüfung ergibt, dass die AfaA dem Rechtsvorgänger und die Entschädigungsleistung dem Rechtsnachfolger zuzurechnen ist.

Brandschaden bei einem Lebensmittelmarkt

Die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann wurden im Streitjahr 2007 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann war ursprünglich Alleineigentümer eines mit einem Lebensmittelmarkt und einem Getränkemarkt bebauten Grundstücks, das er vermietete. Im Jahr 2003 übertrug der Ehemann der Klägerin und den gemeinsamen vier Kindern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich ideelle Miteigentumsanteile von zusammen 60 % an dem Grundstück und behielt sich den Nießbrauch daran vor. Zugunsten der Klägerin ist in derselben Urkunde ein entsprechender Nießbrauch bestellt für den Fall, dass der Ehemann vor der Klägerin verstirbt.

Im Dezember 2006 brannte der Lebensmittelmarkt ab. Das Gebäude wurde vollständig zerstört. In Höhe des restlichen Buchwerts des Gebäudes von 343.412 € nahm der Ehemann als Miteigentümer und Vorbehaltsnießbraucher in seiner Einkommensteuerer...