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StuB 9/2015 S. 360

Kirchliche Arbeitsverhältnisse unterliegen nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte

Das BVerfG hat ein Urteil des BAG aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. Im Streitfall ging es um einen katholischen verheirateten Chefarzt, der bereits fünf Jahre in dem Krankenhaus eines katholischen Trägers beschäftigt war, als er sich von seiner damaligen Ehefrau trennte. Zwei Jahre später heiratete er erneut, was im Anschluss eine ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nach sich zog. Das BVerfG bestätigt und konkretisiert mit der Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung (, 1718/83 und 856/84, BVerfGE 70 S. 138). Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufo...