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StuB Nr. 9 vom Seite 334

Endgültiges Ende der Gesamtplanrechtsprechung bei Umstrukturierungen

Anmerkungen zum

Dr. Michael Hoheisel und Dr. Michael Tippelhofer

Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies nach dem der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen. Der nachfolgende Beitrag stellt die praktischen Konsequenzen dieser neuen Rechtsprechung dar.

Kernaussagen
  • Die BFH-Rechtsprechung führt zu deutlichen Erleichterungen bei der praktischen Umsetzung von Umstrukturierungen. Das schwer greifbare Konstrukt des Gesamtplans kann insbesondere bei vorbereitenden Ausgliederungs- oder Übertragungsmaßnahmen im Rahmen von steuerneutralen Umstrukturierungen nicht mehr zur Versagung der Buchwertfortführung herangezogen werden.

  • Die Auswirkungen der Rechtsprechung beschränken sich aber nicht nur auf die Vorschriften der §§ 6 Abs. 3 EStG, 20 und 24 UmwStG. Vielmehr hat die Gesamtplanrechtsprechung wohl insgesamt als „Allzweckwaffe“ der Finanzverwaltung zur Verhinderung von als missbräuchlich angesehenen Gestalt...