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NWB Nr. 21 vom Seite 1531

BStBK fordert Klärung bei „angeschafften“ Verbindlichkeiten

[i]BStBK, KammermitteilungDer BStBK wurde aus der Praxis berichtet, dass die Finanzverwaltung die seit Dezember 2011 ergangene BFH-Rechtsprechung zur Passivierung „angeschaffter Verpflichtungen“ sowie auch zur steuerbilanziellen Behandlung eines Schuldbeitritts beim ursprünglich verpflichteten Unternehmen offenbar flächendeckend nicht anwendet.

[i]BFH, Urteil vom 14. 12. 2011 - I R 72/10 NWB GAAAE-03246, vom 12. 12. 2012 - I R 28/11 NWB AAAAE-32295, vom 12. 12. 2012 - I R 69/11 NWB KAAAE-32296 und vom 26. 4. 2012 - IV R 43/09 NWB QAAAE-10991 Diesbezüglich wandte sich die BStBK im März 2015 an das BMF. Im Zuge des AIFM-StAnpG vom Dezember 2013 ist dieser Rechtsprechung die gesetzliche Grundlage entzogen worden. Die neuen Regelungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG sind erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem enden. Die BStBK hat darum gebeten, die fraglichen Urteile zeitnah im BStBl zu veröffentlichen, um sie auf davor liegende Zeiträume anwendbar zu machen. Eine zeitnahe Umsetzung noch vor dem BMF-Schreiben zu § 4f und § 5 Abs. 7 EStG wäre wünschenswert.

Im März 2015 () teilte das BMF der BStBK mit, dass sowohl das Schreiben vom (BStBl 2005 I S. 1052) als auch das Schreiben vom (BStBl 2011 I S. 627) aufgehoben werden sollen. Die Finanzverwaltung hat zudem die Anwendung der BFH-Urteile zu den „anges...