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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Vorsicht Falle: Finanzierung eines Miteigentumsanteils nur anteilig absetzbar

Nimmt ein Miteigentümer eines teilweise von ihm selbst bewohnten Hauses ein Darlehen auf, um die Anteile eines Miteigentümers bei dessen Auszug zu erwerben und die von diesem zuvor selbst genutzten Räume zu vermieten, so sind nach einem aktuellen Urteil des FG Hamburg die Schuldzinsen nur anteilig Werbungskosten. Anders kann es bei einer nach außen erkennbaren abweichenden Zuordnungsentscheidung – etwa durch eine Regelung im Kauf- oder Darlehensvertrag – aussehen.

Ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Hamburg möchten wir zum Anlass nehmen, Sie auf eine Steuerfalle bei der Trennung von Ehegatten hinzuweisen, denen gemeinsam ein Wohnhaus gehört, das teilweise vermietet wird oder teilweise vermietet werden soll.

Über den folgenden Fall mussten die Richter aus der Hansestadt entscheiden: Ein Ehepaar war gemeinschaftlich Eigentümer einer Immobilie – je zu hälftigen Miteigentumsanteilen. Das Haus verfügte über zwei Vollgeschosse gleichen Zuschnitts mit jeweils einer gleich großen Wohnung. Beide Etagen hatten getrennte Versorgungssysteme. Zunächst bewohnten beide Ehepartner zusammen das ganze Haus. Im Rahmen der Trennung der Eheleute bezog die...