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NWB Nr. 23 vom Seite 1718

Reverse-Charge bei der Lieferung von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets

Nichtbeanstandungsregelung endet am 30. 6. 2015

Dr. Carsten Höink und Claudia Hudasch

[i]BMF, Schreiben vom 13. 3. 2015 (BStBl 2015 I S. 234)Die neue Reverse-Charge-Regelung bei der Lieferung von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets wurde bereits aufgrund berechtigter Kritikpunkte kurz nach Inkrafttreten angepasst. Das aktuelle (BStBl 2015 I S. 234) ist dementsprechend auch bereits das vierte BMF-Schreiben innerhalb von einem guten halben Jahr, das diese Lieferungen zum Gegenstand hat. Dadurch entstand ein Flickenteppich von Anwendungsbereichen und Nichtbeanstandungsregelungen. Nicht nur für Unternehmer, sondern auch für die steuerlichen Berater führten die verschiedenen Neuregelungen, die zum Teil bereits nach wenigen Monaten ihrerseits wieder überholt waren, zu wachsender Rechtsunsicherheit. Nun läuft am die Nichtbeanstandungs- und Übergangsfrist aus. Betroffene Unternehmen sind daher gefordert, ihre Lieferbeziehungen auf Handlungsbedarf zu überprüfen und Prozesse und Systeme entsprechend umzustellen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen, damit die Zeit bis zum Ablauf der Nichtbeanstandungsfrist zum genutzt werden kann, um spätestens jetzt den Änderungs- und Anpassungsbedarf im Unternehmen zu eruieren und die erfor...