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FG Köln Beschluss v. - 11 V 339/15 EFG 2015 S. 1159 Nr. 14

Gesetze: AO § 233a, AO § 175 Abs1 Satz 1 Nr 2, EStG § 7g, FGO § 69

Vollverzinsung

Verzinsung § 233a AO bei Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

Leitsatz

Der Beginn des Zinslaufs richtet sich auch dann nach § 233a Abs. 2a Alt. 1 AO, wenn der Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses (hier: die gewinnmindernde Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG) zwangsläufig Folgewirkungen auf die Steuerfestsetzung eines anderen Veranlagungszeitraums hat (hier: Wegfall eines zunächst nach § 10d Abs. 1 EStG berücksichtigten Verlustes, wen aufgrund des Wegfalls des Verlustes im Verlustentstehungsjahr kein rücktragsfähiger Verlust mehr vorhanden ist).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2015 S. 585
EFG 2015 S. 1159 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2015 S. 1750
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2015 S. 757
NAAAE-90904

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