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USt direkt digital Nr. 10 vom Seite 8

Wechsel der Steuerschuldnerschaft

, GST – Sarviz AG Germania

Ralf Walkenhorst

In dem Verfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die Mehrwertsteuer vom leistenden Unternehmer auch dann eingefordert werden kann, wenn der Leistungsempfänger diese als Steuerschuldner einbehalten und abgeführt hat, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, und eine Berichtigung beim Leistungsempfänger nach den nationalen Verfahrensregelungen (aufgrund eines vorliegenden bestandskräftigen Steuerprüfungsbescheids) nicht mehr möglich ist. Das vorlegende Gericht wollte wissen, ob in einem solchen Fall eine doppelte Erhebung der Mehrwertsteuer zulässig ist bzw. bei wem die Mehrwertsteuer zu erheben ist.

A. Leitsätze

1. Art. 193 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/88/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Mehrwertsteuer allein von dem Steuerpflichtigen, der eine Dienstleistung erbringt, geschuldet wird, wenn diese von einer in dem Mitgliedstaat gelegenen festen Niederlassung aus erbracht wurde, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird.

2. Art. 194 der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2010/88/EU geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaa...