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KSR Nr. 6 vom Seite 8

Zurechnung eines vom Arbeitgeber geleasten Wagens beim Arbeitnehmer

Unterschiedliche geldwerte Vorteile und Bewertungsgrundsätze möglich

Lukas Hilbert

Die Überlassung eines betrieblichen Kfz für der Besteuerung zu unterwerfende Fahrten ist ein geldwerter Vorteil, für den nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gesonderte und obligatorische Bewertungsvorschriften gelten. Die Pauschalregelung oder die Fahrtenbuchmethode sind allerdings dann nicht anzuwenden, wenn ein Fahrzeug direkt dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Der BFH hat nun zum Fall eines sog. Behördenleasings entschieden.

Leasingraten zu Sonderkonditionen

In den Streitjahren 2005 bis 2008 bezog die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bürgermeisterin und machte als Werbungskosten u. a. tatsächliche Aufwendungen für berufliche Fahrten geltend, wozu sie ein Fahrtenbuch vorlegte. Zum Kostennachweis reichte die Steuerpflichtige beim Finanzamt Belege über gezahlte Leasingraten, Kfz-Steuern, Versicherungen und Betriebskosten für ein Leasingfahrzeug ein. Der Vertrag über diesen Wagen war zwischen der Gemeinde und der Automobilfirma als Leasinggeber zu Sonderkonditionen für die öffentliche Hand abgeschlossen worden (sog. Behördenleasing). Die Klägerin hätte höhere monatliche Leasingraten leisten müssen, wäre sie selbst Vertragspartnerin ...