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BMF 27.05.2015 IV C 1 - S 2210/15/10001, NWB 24/2015 S. 1747

Einkommensteuer | Negative Einlagezinsen und rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren

Das BMF nimmt mit Schreiben vom zur Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug Stellung. Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt [i]Grundlagen „Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung” NWB BAAAE-52183 werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst ist. Bei dem von den Kreditinstituten zu zahlenden Nutzungsersatz a...BStBl 2012 II S. 254BStBl 2012 I S. 953