Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG 16.12.2014 B 1 KR 19/14 R, NWB 24/2015 S. 1753

Sozialversicherungsrecht | Krankengeld nach Beendigung der Beschäftigung

Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn – abgesehen von einer stationären Behandlung – eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Ob und in welchem Umfang ein Versicherter Krankengeld beanspruchen kann, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das zum Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für das Krankengeld vorliegt. Insoweit ist es für die (zeitliche) Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs aus einem Beschäftigungsverhältnis erforderlich, aber auch ausreichend, dass die [i]Grundlagen „Gesetzliche Krankenversicherung” NWB GAAAE-64778 Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erneut ärztlich festgestellt wird, da bei einer fortdauernden Krankheit, aber abschnittweiser Bewilligung des Krankengelds jeder Bewilligungsabschnitt selbständig zu prüfen ist. Dem Versic...