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WP Praxis 7/2015 S. 186

Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) veröffentlicht

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) veröffentlicht. E-DRS 32 konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen.

Dabei bezieht sich ein Großteil der in E-DRS 32 enthaltenen Regelungen nicht auf konzernspezifische Fragestellungen, sondern auf allgemeine Anforderungen an die Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen wie Ansatzgebote, -verbote und -wahlrechte sowie die Zugangs- und die Folgebewertung. U. a. werden in einem separaten Abschnitt die Voraussetzungen für die Ausübung des Ansatzwahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögens...