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FG München Urteil v. - 15 K 2153/12

Gesetze: EStG § 9

Regelmäßige Tätigkeitsstätte bei Verwaltung von umfangreichem, vermieteten Grundbesitz kann bei Vermietungsobjekt liegen

Leitsatz

1. Nutzen die Steuerpflichtigen zur Verwaltung ihres 75 Wohnungen umfassenden Grundbesitzes eine fast 500 km von ihrer Familienwohnung entfernte Doppelhaushälfte, so befindet sich dort der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit.

2. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten sind nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAE-92273

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