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LG Detmold 14.01.2015 10 S 110/14, NWB 26/2015 S. 1904

Bankrecht | Umfang einer (privatschriftlichen) Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

Eine (privatrechtliche) Vorsorgevollmacht bzgl. der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigen den Bevollmächtigten grds. auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht vorliegt. Allenfalls begründete Zweifel an der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht (Fälschung oder [i]Arbeitshilfe „Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ NWB TAAAE-19959 nachträgliche Änderung oder Widerruf derselben) berechtigen von daher die Bank ausnahmsweise dazu, die Verfügungen des Bevollmächtigten von der Vorlage eines Betreuerausweises oder einer Bestellungsurkunde abhängig zu machen.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte die Bank die Auszahlung von weiteren (unberechtigten) Bedingungen abhängig gemacht und musste deshalb den hierdurch dem Vollmachtgeber entstandenen Schaden (hier: Kosten für den eingescha...