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Arbeitshilfe Oktober 2017

Scheidungsprozesskosten ab 2013 als außergewöhnliche Belastungen

Sind im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nach Satz 4 des § 33 Abs. 2 EStG, der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom neu eingefügt wurde und ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden ist, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Auslegung der Begriffe "Existenzgrundlage" und "lebensnotwendige Bedürfnisse".

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().