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IWB Nr. 12 vom Seite 425

Neue Konturen für das steuerliche EU-Beihilferecht

Dr. Klaus von Brocke und Andreas Wohlhöfler

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 434Jüngere Papiere der EU-Kommission und von ihr eingeleitete Verfahren legen nahe, dass die Behörde von den Grundsätzen der EuGH-Rechtsprechung zur Qualifikation einer staatlichen Maßnahme als selektiver Vorteil und im weiteren als unzulässige Beihilfe abrückt. Kündigt sich hier eine grundsätzliche Verschärfung zulasten der Steuerpflichtigen an?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Kommissionspapier und Prüfungsverfahren

[i]EU-Kommission, Konsultation zum Entwurf einer Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe vom 17. 1. 2014 unter http://go.nwb.de/oe6adDie EU-Kommission veröffentlichte am den Entwurf einer Mitteilung zum Begriff der staatlichen Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV. Darin führt sie u. a. aus, dass das Gewähren von sog. Steuerverwaltungsentscheidungen (d. h. Vorabentscheidungen durch die Finanzverwaltung) beihilferechtlichen Charakter haben kann.

Unter Bezugnahme auf diesen Text laufen inzwischen durch die EU-Kommission eingeleitete beihilferechtliche Untersuchungen gegen Irland, Luxemburg, die Niederlande und Belgien wegen Vorabentscheidungen der jeweiligen Finanzverwaltung im Bereich der [i]Es laufen vier VorabentscheidungsverfahrenVerrechnungspreise sowie zum belgischen „Excess profit“-Ruling-System. Damit stehen einzelne Steuervorteile und steuerliche Absprachen in Fra...