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GK Nr. 5 vom Seite 14

Praktische Fälle aus dem Berufsbildungs- und Arbeitsrecht

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Bei der Ausbildung der Kaufleute im Groß- und Außenhandel sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten. Die wichtigsten Grundlagen sind das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung. Aber auch das Mutterschutzgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spielen eine Rolle. Im folgenden Beitrag finden Sie praktische Beispiele.

Fall 1: Abschlussprüfung nicht bestanden

Es passiert leider immer wieder: Ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende hat die Berufsabschlussprüfung nicht bestanden. Wie kann es dazu kommen?

  • Der Auszubildende hat in mehr als einem schriftlichen Prüfungsfach nur mangelhafte Leistungen erbracht, also mehr als eine Fünf geschrieben.

  • Der Auszubildende hat in mindestens einem schriftlichen Prüfungsfach eine ungenügende Leistung erbracht (Note 6).

  • Der Auszubildende hat zwar in allen schriftlichen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt (Note 4), aber die Leistung im „Fallbezogenen Fachgespräch“ war mangelhaft oder ungenügend. Da dieses Prüfungsfach Sperrfach ist, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden, wenn im „Fallbezogenen Fachgespräch“ keine mindestens ausrei...

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GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement