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RENO Nr. 2 vom Seite 10

Grundlagen Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

In der Kanzlei benutzen wir täglich Begriffe wie Zwangsvollstreckung und Titel. Fragt man gezielt nach, können jedoch viele nicht genau sagen, was diese genau bedeuten. Im 2. Ausbildungsjahr ist Zwangsvollstreckungsrecht Thema des Berufsschulunterrichtes und Teil sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Abschlussprüfung. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen eine Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht geben.

Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren

Das gerichtliche Verfahren ist unterteilt in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Ein Erkenntnisverfahren wird durch Einreichung einer Klage in Gang gesetzt. Der Richter prüft, ob der Anspruch, den der Kläger geltend macht, besteht. Ziel des Klageverfahrens ist eine Entscheidung und damit die Erlangung eines Titels – in der Regel eines Urteils. Die Beteiligten in einem Erkenntnisverfahren nennt man Kläger und Beklagter. Das Erkenntnisverfahren ist im 1. bis 7. Buch der ZPO geregelt.

Beispiel

Die Autovermietung Hurtig GmbH hat Florentina Fröhlich einen Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die Rechnung über 485 € gleicht Frau Fröhlich jedoch nicht aus. Die Autovermietung ...

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