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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 22 | Verrechenbare Verluste: Übergang bei Schenkung eines Kommanditanteils

Der BFH muss klären, ob bei der unentgeltlichen Teilübertragung einer Kommanditbeteiligung der verrechenbare Verlust notwendig mit dem übertragenen Anteil auf den Beschenkten übergeht. Das FG Düsseldorf hat dies in erster Instanz so entschieden. Die Zurechnung der verrechenbaren Verluste sei aus steuerlicher Sicht nicht disponibel. Der verrechenbare Verlust sei nicht abtrennbar.

Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Kommanditbeteiligung geht der verrechenbare Verlust notwendig mit dem übertragenen Anteil auf den Beschenkten über. Das gilt auch bei einer nur teilweisen Übertragung. Aus steuerlicher Sicht ist die Zurechnung der verrechenbaren Verluste nicht disponibel. – Dies hat jüngst das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die Verwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Ein Steuerzahler war Kommanditist einer GmbH & Co. KG. Er schenkte seiner Ehefrau einen Teil seines Kommanditanteils. Alle Ansprüche aus dem für den Ehemann geführten Privatkonto, auf dem Entnahmen, Einlagen, Gewinne und Verluste verbucht wurden, sollten unberührt bleiben. In der Folge begehrte die Ehefrau die Fortführung des auf den übertragenen Kommanditante...