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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Messekatalogen

Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nummer 49 der Anlage 2 zum UStG grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hiervon explizit ausgeschlossen sind jedoch Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen. Umstritten ist, wie Messekataloge einzuordnen sind. Dies muss der V. Senat des BFH in einem Revisionsverfahren klären.

Umstritten ist bei der Umsatzsteuer, ob beim Verkauf von Messekatalogen der Regelsteuersatz von 19 % zur Anwendung kommt. Oder der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hiervon explizit ausgeschlossen sind jedoch Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte vor zwei Jahren zugunsten eines Messeveranstalters entschieden: Auf die Umsätze aus dem Verkauf von Messekatalogen ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Vorausgesetzt die Kataloge zielen nicht überwiegend darauf ab, die Adressaten zum Kauf von Waren der Aussteller oder des Messeveranstalters zu bewegen. Oder zur Inanspru...